Abrechnungen gemäß Betriebskostenverordnung
Wenn Sie Ihr Eigentum vermietet haben, wollen Sie auch die angefallenen und umlagefähigen Betriebskosten mit Ihren Mietern abrechnen. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, welche Kosten umlagefähig sind. Die Aufzählung in der Betriebskostenverordnung ist – zumindestens in Bezug auf Wohnungen – abschließend.
Wir bieten Eigentümern den Service, diese Abrechnungen vorzunehmen. Es kann sich dabei
- um die Wohnung in einer Eigentumsanlage handeln, die von uns verwaltet wird
- um ein Gewerbeobjekt
- um ein Wohnhaus
- um ein kombiniertes Wohn-/Geschäftshaus
Wir haben für alle Konstellationen die geeignete Lösung. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit uns auf.