Gut zu wissen ...

Der Verwaltungsbeirat

Um eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwalter und Eigentümern zu erreichen, kann die Eigentümerversammlung einen Verwaltungsbeirat bestellen (wählen), der den Verwalter während des Jahres bei der Durchführung seiner Aufgaben unterstützt. Der Beirat sollte aber keine Verwaltungsaufgaben übernehmen. Als Beirat und Miteigentümer (gerade wenn er im Hause wohnt) kann er viel besser als der Verwalter zur Konfliktlösung zwischen den Eigentümern beitragen. Er kann seinen Miteigentümern in Gesprächen viel glaubhafter als der Verwalter, Einzelmaßnahmen und Probleme der Wohnanlage erläutern.

Günstiges Bauland für Kommunen und Städte

Das Land Hessen hat eine neue Richtlinie auf den Weg gebracht die es Kommunen und Städten ermöglichen soll Bauland günstig zu erwerben. Die Richtlinie ist an die Bedingung geknüpft, dass sich die Kommunen oder Städte verpflichten auf dem Grundstück innerhalb von fünf Jahren bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Neue Baurechtsreform seit Januar 2018 in Kraft

Die neue Baurechtsreform ist seit dem 01.01.2018 in Kraft getreten und mit ihr einige Änderungen. Im Wesentlichen umfasst die Novelle die Änderungen im Verbraucherschutz, bei der Übernahme von Ein- sowie Ausbaukosten bei Sachmängeln und neue Regelungen zum Vertragsabschluss. Der Gesetzgeber versucht durch die neuen Änderungen die Endverbraucher besser zu schützen und kleinere Handwerksbetriebe zu stärken.

Neuregelungen für gewerbliche Immobilienverwalter

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter sowie Makler ist seit dem 1. August 2018 in Kraft. Der §34c Gewerbeordnung regelt damit neuerdings eine Erlaubnis- sowie Weiterbildungspflicht für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter. Darunter fallen auch WEG-Verwaltungen. Verwalter, die bereits tätig sind, müssen bis März 2019 eine Erlaubnis beantragen. Bisher mussten Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit lediglich anzeigen.

Checkliste Wohnungskauf

Es ist für die meisten Menschen die Anschaffung ihres Lebens. Damit Ihr Kauf einer Eigentumswohnung  und der Traum von Ihren eigenen vier Wänden nicht zum Alptraum wird, heißt es:  Erst prüfen, dann unterschreiben!

Checkliste Umzug

Sie stehen kurz vor dem Umzug? Diese Checkliste soll Ihnen helfen den Überblick zu behalten und Ruhe in den organisatorischen Ablauf bringen. Folgende Punkte sind dabei zu beachten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Bewohner einer Wohnung können nach § 35a EStG haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Das Finanzministerium hat Art und Umfang im Schreiben vom 26.10.2007 festgelegt. Die erforderliche Bescheinigung kann von uns auf Wunsch ausgestellt werden. Viele Gemeinschaften haben sich dazu entschlossen, dieses Angebot in den Grundleistungskatalog mit aufzunehmen.

Landgericht Berlin hält Mietpreisbremse für verfassungswidrig

Laut des Landgerichts Berlin ist das Gesetz (§556d BGB) verfassungswidrig, da gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen wird. Dieser Verstoß kommt dahingegen zustande, dass die Mietpreisbremse sich an der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete bemisst. Da die Mietspiegelniveaus in unterschiedlichen Ballungsgebieten in besonderem Maße auseinanderklaffen, sei dies nicht durch den Gesetzeszweck ausreichend begründbar.

Bundesrat billigt Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter

Danach sind alle Verwalter und Makler künftig verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden fortzubilden. Ebenfalls fortbilden müssen sich Verwalter von Mietimmobilien. Lediglich Makler und Verwalter, die einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt haben, sind in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit von der Fortbildungspflicht befreit.